Was sagt die Arbeitsstättenverordnung zu Temperatur und Luftfeuchtigkeit?
Last updated on Oktober 30th, 2025 at 11:16 a.m.
Was sagt die Arbeitsstättenverordnung zu Temperatur und Luftfeuchtigkeit?
Der Sommer 2018 wird vielen als eine der stärksten Dürreperioden in Erinnerung bleiben und hat einen bleibenden Eindruck im kollektiven Gedächtnis hinterlassen. Während die Hitze noch präsent ist, denken viele Deutsche vor allem an die außergewöhnlich hohen Temperaturen in dieser Zeit. Dies führte zu erneuten Diskussionen über die Überarbeitung der Arbeitsstättenverordnung Temperatur und Luftfeuchtigkeit in Bürogebäuden – insbesondere im Hinblick auf die Luftfeuchtigkeit im Büro.
Wie aktuelle Berichte zeigen, sind die deutschen Richtlinien zur Arbeitsstättenverordnung Luftfeuchtigkeit und Temperatur bereits sehr ausgereift. Sie stellen sicher, dass die gesetzlich festgelegten Luftfeuchtigkeitswerte am Arbeitsplatz eingehalten werden und ein gesundes Raumklima gewährleistet ist.
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) Die Kontrolle von Temperatur und Luftfeuchtigkeit ist entscheidend für den Arbeitsschutz und somit für das Wohlbefinden der Beschäftigten. Das Büro mit einer angemessenen Luftfeuchtigkeit zu versorgen, ist ein wichtiger Faktor für das Wohlbefinden, die Konzentration und ein angenehmes Arbeitsklima.
Ein Wechselbad der Bedürfniss
Es ist wichtig, kurz die medizinische Relevanz zu erwähnen, bevor wir uns mit den Einzelheiten der Arbeitsstättenverordnung Temperatur beschäftigen. Die Fähigkeit des Körpers, seine Temperatur zu regulieren, ist eng mit dem Blutkreislauf verbunden, und diese Thermoregulation ist entscheidend für das Wohlbefinden des Menschen. Sie wird angepasst, um die Körpertemperatur zu regulieren, sobald äußere Einflüsse wie Kältestress oder extreme Wärmebelastung auftreten.

Besonders gesundheitlich angeschlagene Personen reagieren empfindlicher auf Temperaturveränderungen, da ihr Kreislauf stärker belastet ist. Doch auch bei gesunden Menschen sinken Leistungsfähigkeit und Konzentration, wenn die Raumtemperatur mehr als fünf Grad von der sogenannten Wohlfühl-Temperatur abweicht.
Die ersten Vorgaben für ein angenehmes Arbeitsumfeld
Schon früh wurde erkannt, wie wichtig angenehme Arbeitsbedingungen sind. Bereits im Januar 1723 veröffentlichte der russische Zar Peter der Große einen Erlass, um die Arbeitsqualität und Bedingungen in der Tulaer Gewehrfabrik zu verbessern.
Er legte nicht nur fest, dass es Qualitätskontrollen geben musste, sondern auch Regeln für die Arbeits- und Wohnbedingungen der Angestellten – ein früher Vorläufer der heutigen Arbeitsschutzgesetze. Obwohl die damaligen Sanktionen, wie das Verbot des Wodka-Konsums während der Arbeit, heute extrem erscheinen, beweisen sie doch, dass der Gedanke an geregelte Arbeitsbedingungen schon lange verankert ist.
Moderne Regelungen wie die Arbeitsstättenverordnung verfolgen denselben Zweck – allerdings auf menschenfreundliche Weise.
Gesetzgebung mit Spielraum für Interpretation
Um sie auf zahlreiche Arbeitsbereiche anwenden zu können, werden Verordnungen im deutschen Recht bewusst allgemein formuliert. Juristen nennen dies „unbestimmte Rechtsbegriffe“, die je nach Situation unterschiedlich ausgelegt werden können.
Die Arbeitsstättenverordnung Temperatur und Luftfeuchtigkeit behandelt die Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz nur kurz, betont aber:

Konkrete Angaben finden sich im Anhang der Arbeitsstättenverordnung, den sogenannten Arbeitsstättenregeln (ASR). Paragraf 3.5 regelt die Raumtemperatur, während ASR 3.6 Vorschriften zu Zusammensetzung und Feuchtigkeit der Raumluft enthält. Damit werden Werte für Luftfeuchtigkeit Büro und Temperatur verbindlicher, um ein gesundes Arbeitsklima zu gewährleisten.
Räume, die aus betriebstechnischen Gründen bestimmte klimatische Bedingungen benötigen – wie Reinräume oder Kühlzellen – sind die einzigen Ausnahmen.
In erster Linie ist die Verordnung für Büroarbeitsplätze gedacht, wo man überwiegend geistigen Tätigkeiten nachgeht und ein optimales Raumklima für Produktivität und Wohlbefinden wichtig ist.
Gesellschaftlich zunehmend relevant: (B)innenklima am Arbeitsplatz
Unter Punkt 3.5 wurden die vorgeschriebenen Arbeitsstättenverordnung Temperaturen an die Art der Tätigkeiten angepasst. Die Werte schwanken zwischen 12 °C (leichte, sitzende Tätigkeiten) und 20 °C (schwere, körperliche Arbeiten). In Toiletten müssen mindestens 21 °C herrschen und in Dusch- sowie Waschräumen nicht weniger als 24 °C. Kann man diese Grenzwerte nicht durch konventionelle Mittel erreichen, muss der Arbeitgeber
- Pausenzeiten verlängern,
- Kleidungsvorschriften lockern oder
- zusätzliche Heizelemente bzw. moderne Klimatechnik installieren.
Als Ausnahme im Sommer darf das Raumklima bei Außentemperaturen über 26 °C auf maximal 30 °C ansteigen. Dann sind Arbeitgeber verpflichtet, Sonneneinstrahlung zu minimieren, beispielsweise durch:
- Sonnenschutzvorrichtungen (getönte Scheiben),
- reflektierende Fensterabdeckungen,
- Vordächer oder
- großvolumige Pflanzen im Fensterbereich.

Klimatechnisch sollte so ein Umfeld geschaffen werden, dass die in ASR 3.5 geforderten Arbeitsstättenverordnung Temperaturen eingehalten werden.
Der Sauerstoff, aus dem die Träume sind
In ASR 3.6 beziehen sich die Behörden vor allem auf Schadstoffkonzentrationen in der Raumluft: Für die Lufthygiene sind Anforderungen an den CO₂-Gehalt formuliert. Unter 1.000 ppm sind keine besonderen Maßnahmen nötig. Zwischen 1.000 und 2.000 ppm sind verstärkte Lüftungsaktivitäten in Betracht zu ziehen. Überschreitet der CO₂-Wert 2.000 ppm, schreibt die Arbeitsstättenverordnung vor, zusätzliche Lüfter zu installieren oder die Zahl der Beschäftigten zu reduzieren.
Arbeitgeber müssen Arbeitsräume regelmäßig lüften, sei es durch:
- Fensterlüftung,
- maschinelle Lüfter oder
- kontinuierlichen Luftaustausch über Fassadenelemente.
Darüber hinaus ist die Luft angemessen zu filtern: betriebsbedingte Verunreinigungen können entweder abgesaugt oder durch moderne Luftbefeuchter gebunden werden.
Was uns schließlich zu den Grenzwerten führt, die die Arbeitsstättenverordnung Luftfeuchtigkeit und Temperatur vorschreibt. Ähnlich wie bei den Innentemperaturen wurden die Werte gestaffelt:
- 20 °C und maximale relative Luftfeuchtigkeit von 80 %
- Sobald die Innentemperaturen 26 °C überschreiten, muss die Luftfeuchtigkeit mithilfe moderner Luftentfeuchter auf maximal 55 % begrenzt werden.

Damit ist eine optimale Luftfeuchtigkeit im Büro zwischen 40 % und 60 % definiert, um ein gesundes Arbeitsklima zu fördern. Als Alternative können auch Zimmerpflanzen eingesetzt werden, um Feuchtigkeit zu binden. Doch vor allem in großen Räumen erzielen technische Geräte wie Luftbefeuchter oder Luftentfeuchter in Klimaanlagen den gewünschten Effekt. Nicht zuletzt aus diesem Grund sind sie heute üblicherweise Bestandteil moderner Bürokonzepte.


