
Was sagt die Arbeitsstättenverordnung zu Temperatur und Luftfeuchtigkeit?
Last updated on Juni 3rd, 2025 at 01:52 pm
Der Sommer 2018 wird als eine bedeutende Dürreperiode in Erinnerung bleiben und einen bleibenden Eindruck im kollektiven Gedächtnis hinterlassen. Während die Erinnerungen noch frisch sind, sind viele Deutsche wahrscheinlich eher von den bemerkenswert hohen Temperaturen beeindruckt. Dies führte zu erneuten Diskussionen über die Überarbeitung der Arbeitsstättenverordnung Temperatur und Luftfeuchtigkeit für Bürogebäude, insbesondere in Bezug auf die Luftfeuchtigkeit Büro. Wie dieser Bericht zeigt, sind die deutschen Richtlinien zu Arbeitsbedingungen, einschließlich der Arbeitsstättenverordnung zu Luftfeuchtigkeit und Temperatur, bereits nahezu optimal. Aktuelle Standards gewährleisten angemessene Luftfeuchtigkeitswerte im Büro, die den in der Gesetzgebung festgelegten Anforderungen für die Luftfeuchtigkeit am Arbeitsplatz entsprechen. Die Arbeitsstättenverordnung Luftfeuchtigkeit und Temperatur spielt eine entscheidende Rolle für die Gesundheit der Beschäftigten und den Arbeitsschutz. Diese Regelungen betonen die Bedeutung einer geeigneten Luftfeuchtigkeit im Büro, um ein gesundes Arbeitsklima zu sichern und den Komfort aller zu gewährleisten.
Ein Wechselbad der Bedürfnisse
Bevor wir uns den Details der Arbeitsstättenverordnung Temperatur zuwenden, sollte noch einmal kurz die medizinische Notwendigkeit erläutert werden. Das menschliche Wohlbefinden wird in erster Linie durch die Aktivität der körpereigenen Thermoregulation definiert. Diese ist eng mit dem Blutkreislauf verknüpft und passt die Körper-Temperatur an, sobald äußere Umstände Kältestress oder eine hohe Wärmebelastung auslösen. Gesundheitlich angeschlagene oder vorgeschädigte Menschen, deren Kreislauf ohnehin stark beansprucht wird, sind daher besonders temperaturempfindlich. Doch selbst bei vollkommen gesunden Menschen fällt die Leistungs- und Konzentrationsfähigkeit rapide ab, wenn das Raumklima um mehr als 5 Grad von der sogenannten „Wohlfühl-Temperatur“ abweicht.

Jener Begriff („Wohlfühl-Temperatur“) wird von jedem Allgemeinmediziner etwas anders definiert, weil subjektive Empfindungen mitwirken. Für Büro- und Innenräume wird er aber grundsätzlich mit 18 – 20 °C (laut Arbeitsstättenverordnung Temperaturen) angegeben. Im Zusammenhang mit der körperlichen Leistungsfähigkeit darf jedoch die „gefühlte Temperatur“ nicht außer Acht gelassen werden. Damit wird beschrieben, dass die individuelle Wahrnehmung erheblich vom tatsächlichen Raumklima abweichen kann. So empfindet man Kälte in feuchter und windiger Umgebung um bis zu 20 Grad kühler. Bei Temperaturen über 26 °C stellt wiederum hohe Luftfeuchtigkeit (laut Arbeitsstättenverordnung Luftfeuchtigkeit und Temperatur) eine große Belastung für den menschlichen Organismus dar. Die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter gilt daher auch als Produkt der klimatischen Bedingungen sowie der Höhe der Luftfeuchtigkeit im Büro. Umso erstaunlicher, dass die deutsche Arbeitsstättenverordnung erst vor weniger als 20 Jahren um diese Aspekte erweitert wurde.
Die ersten Vorgaben für einen angenehmen Arbeitsalltag
Dabei muss man den gesetzgebenden Instanzen zugutehalten, dass sie sich schon früh bemühten, den Arbeitsalltag angenehmer zu gestalten. So gehen die Anfänge der heutigen europäischen Arbeitsschutzgesetze auf den im Januar 1723 veröffentlichten Erlass des russischen Zaren zurück. Peter der Große hegte seinerzeit Zweifel, dass die Angestellten der Tulaer Gewehrfabrik ihr maximales Leistungslevel erreichten. Als direkte Konsequenz formulierte er detaillierte Anweisungen zu innerbetrieblichen Qualitätskontrollen und zu Verbesserungen der Arbeitsbedingungen, einschließlich der Wohnunterkünfte für Büroangestellte. Dass der Zar seinen Erlass nicht als reine Worthülsen verstand, zeigt ein Blick auf drohende Sanktionen: „Den Büroangestellten sei der Wodka-Genuss während der Arbeitszeit 12 Monate lang zu verweigern; bei Missachtung würde der Fabrikleiter erschossen.“ Solche drakonischen Strafen stehen natürlich im krassen Gegensatz zur heutigen Arbeitsstättenverordnung.
Eine Anwaltskanzlei in Gütersloh messte in ihren gemieteten Räumlichkeiten mehrfach über 32 °C, obwohl die Thermometer laut Arbeitsstättenverordnung Temperatur deutlich niedrigere Werte anzeigten. Der Zorn der Kanzleimitarbeiter entzündete sich an den großen Fensterflächen, die bei direkter Sonneneinstrahlung einen Treibhauseffekt verursachten, der ohne moderne Klimatechnik nicht zu bewältigen war. Das Bielefelder Landgericht urteilte, dass ein Maximum von 26 °C in Büroräumen einzuhalten sei. Mit diesem Urteil wurde die Grundlage geschaffen, dass im Gesetzestext der Arbeitsstättenverordnung Luftfeuchtigkeit und Temperatur mehr Platz eingeräumt wurde. Die Aufgabe, diese Vorschriften umzusetzen, obliegt letztlich dem Arbeitgeber. Im Wortlaut der Arbeitsstättenverordnung sind weder die konkrete Luftfeuchtigkeit im Büro noch exakte Raumtemperaturzahlen explizit genannt, was zunächst paradox erscheinen mag.
Gesetzgebung mit kreativem Spielraum
Dieser Umstand erklärt sich dadurch, dass das deutsche Recht in Verordnungen oft allgemeine Richtlinien festhält, um einen breiten Geltungsbereich abzudecken. Richter sprechen hier von „unbestimmten Rechtsbegriffen“, die je nach Sachlage frei interpretiert werden können. Die Arbeitsstättenverordnung Temperatur und Luftfeuchtigkeit befasst sich nur kurz mit der Gefährdungsbeurteilung zur Temperatur am Arbeitsplatz. Im Wesentlichen heißt es: Räumlichkeiten dürfen während der Arbeitszeit keine gesundheitsschädlichen klimatischen Bedingungen aufweisen. Der Arbeitgeber muss vor Installation von Schutzvorrichtungen körperliche Beanspruchung und Sonneneinstrahlung berücksichtigen. Ausgenommen sind Räume, in denen aus betriebstechnischen Gründen ständig bestimmte Werte herrschen müssen (z. B. Reinräume oder Kühlzellen). Daher gilt die Arbeitsstättenverordnung primär für Bürogebäude, in denen geistige und verwaltende Tätigkeiten vorherrschen.

Konkrete Angaben finden sich im Anhang der Arbeitsstättenverordnung, den sogenannten Arbeitsstättenregeln (ASR). Paragraf 3.5 regelt die Raumtemperatur, während ASR 3.6 Vorschriften zu Zusammensetzung und Feuchtigkeit der Raumluft enthält. Damit werden Werte für Luftfeuchtigkeit Büro und Temperatur verbindlicher, um ein gesundes Arbeitsklima zu gewährleisten.
Gesellschaftlich zunehmend relevant: (B)innenklima am Arbeitsplatz
Unter Punkt 3.5 wurden die vorgeschriebenen Arbeitsstättenverordnung Temperaturen an die Art der Tätigkeiten angepasst. Die Werte schwanken zwischen 12 °C (leichte, sitzende Tätigkeiten) und 20 °C (schwere, körperliche Arbeiten). In Toiletten müssen mindestens 21 °C herrschen und in Dusch- sowie Waschräumen nicht weniger als 24 °C. Kann man diese Grenzwerte nicht durch konventionelle Mittel erreichen, muss der Arbeitgeber
- Pausenzeiten verlängern,
- Kleidungsvorschriften lockern oder
- zusätzliche Heizelemente bzw. moderne Klimatechnik installieren.
Als Ausnahme im Sommer darf das Raumklima bei Außentemperaturen über 26 °C auf maximal 30 °C ansteigen. Dann sind Arbeitgeber verpflichtet, Sonneneinstrahlung zu minimieren, beispielsweise durch:
- Sonnenschutzvorrichtungen (getönte Scheiben),
- reflektierende Fensterabdeckungen,
- Vordächer oder
- großvolumige Pflanzen im Fensterbereich.

Klimatechnisch sollte so ein Umfeld geschaffen werden, dass die in ASR 3.5 geforderten Arbeitsstättenverordnung Temperaturen eingehalten werden.
Der Sauerstoff, aus dem die Träume sind
In ASR 3.6 beziehen sich die Behörden vor allem auf Schadstoffkonzentrationen in der Raumluft: Für die Lufthygiene sind Anforderungen an den CO₂-Gehalt formuliert. Unter 1.000 ppm sind keine besonderen Maßnahmen nötig. Zwischen 1.000 und 2.000 ppm sind verstärkte Lüftungsaktivitäten in Betracht zu ziehen. Überschreitet der CO₂-Wert 2.000 ppm, schreibt die Arbeitsstättenverordnung vor, zusätzliche Lüfter zu installieren oder die Zahl der Beschäftigten zu reduzieren.
Arbeitgeber müssen Arbeitsräume regelmäßig lüften, sei es durch:
- Fensterlüftung,
- maschinelle Lüfter oder
- kontinuierlichen Luftaustausch über Fassadenelemente.
Darüber hinaus ist die Luft angemessen zu filtern: betriebsbedingte Verunreinigungen können entweder abgesaugt oder durch moderne Luftbefeuchter gebunden werden.
Was uns schließlich zu den Grenzwerten führt, die die Arbeitsstättenverordnung Luftfeuchtigkeit und Temperatur vorschreibt. Ähnlich wie bei den Innentemperaturen wurden die Werte gestaffelt:
- 20 °C und maximale relative Luftfeuchtigkeit von 80 %
- Sobald die Innentemperaturen 26 °C überschreiten, muss die Luftfeuchtigkeit mithilfe moderner Luftentfeuchter auf maximal 55 % begrenzt werden.
Damit ist eine optimale Luftfeuchtigkeit im Büro zwischen 40 % und 60 % definiert, um ein gesundes Arbeitsklima zu fördern. Als Alternative können auch Zimmerpflanzen eingesetzt werden, um Feuchtigkeit zu binden. Doch vor allem in großen Räumen erzielen technische Geräte wie Luftbefeuchter oder Luftentfeuchter in Klimaanlagen den gewünschten Effekt. Nicht zuletzt aus diesem Grund sind sie heute üblicherweise Bestandteil moderner Bürokonzepte.